Der Rechner "Wohn-Riester-Förderung"
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Was ist das?
Seit dem Wegfall der Eigenheimförderung wurde immer wieder über einen Ersatz dieser Fördermaßnahme nachgedacht. Mit dem Eigenheimrentengesetz (besser bekannt unter dem Stichwort "Wohn-Riester") wird nun wieder eine staatliche Unterstützung zum Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum etabliert.
Grundlage dieser Gesetzesinitiative ist die Idee, dass auch selbstgenutztes Wohneigentum eine Form der Altersvorsorge ist und somit eine Förderung im "Riester-Rahmen" angebracht erscheint.
Neu am sogenannten "Wohn-Riester" ist die Tatsache, dass jetzt nicht mehr nur Zahlungen für zertifizierte Versicherungsprodukte gefördert werden, sondern dass sowohl Zahlungen auf Bausparverträge als auch Tilgungszahlungen für Darlehen zum Erwerb von eigengenutztem Wohnraum mit Zulagen bedacht werden.
Nach eigener Aussage sind die Bausparkassen bemüht, hier sobald wie möglich förderfähige Bauspar- und Finanzierungsangebote bereit zu halten.
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Wer wird gefördert?
Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" werden die Zulagen nicht ohne Eigenleistung des Einzelnen gewährt.
In der Praxis wird es so aussehen, dass jeder, der mindestens 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr in seine Altersvorsorge investiert, staatliche Zulagen erhält.
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Wie hoch ist die Förderung?
Die Zulagen betragen pro Jahr für einen rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen 154,00 €.
Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen noch einmal 185,00 € jährlich und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300,00 € hinzu.
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Wie lange wird gefördert?
Gefördert wird bis zum Eintritt in den Ruhestand.
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Was wird besteuert?
Wie alle Riester-Produkte unterliegt auch die neue Wohn-Riester-Förderung der nachrangigen Besteuerung. D. h ., die geförderten Beiträge werden auf einem so genannten "Wohnförderkonto" erfasst und mit 2 Prozent jährlich verzinst. Diese Summe muss der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand mit seinem jeweils individuell gültigen Satz versteuern. Für gewöhnlich wird dies über einen Zeitraum von 23 Jahren geschehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Steuerschuld mit 30% Nachlass in einem Betrag zu begleichen.
Unser Wohn-Riester-Rechner bietet Ihnen mit der Abbildung des Wohnförderkontos als einziger am Markt die Möglichkeit, sich über alle Besonderheiten Ihres Wohn-Riester-Produktes, vom Abschluss bis zur nachgelagerten Versteuerung, zu informieren!